Satzung der GSM

(statute)

S1. Name und Sitz

Der Verein führt den Namen GSM - Gemeinschaft der Schachmotivsammler. Die GSM wurde am 01.01.1969 gegründet.

Der Sitz, der Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist der Wohnsitz des jeweiligen 1. Vorsitzenden.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

S2. Zweck des Vereins

Zweck der GSM ist die Pflege und Förderung des Sammelns von Schach-Motiven incl. Schachphilatelie und ihrer Randgebiete, freundschaftliche Kontakte unter gleichgesinnten Sammlern zu schaffen und zu fördern; die Zusammenarbeit mit anderen Schach-Motiv-Sammlervereinen.

Die GSM verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke und ist politisch, religiös und in jeder Beziehung neutral.

S3. Einrichtung des Vereins

Zur Erfüllung der Aufgaben nach S2. hat die GSM folgende Einrichtungen :

ein Mitteilungsblatt ( MB ), das in einem Umfang von mindestens 6 Doppelseiten jährlich viermal erscheint - bei entsprechender Mitarbeit der Mitglieder auch umfangreicher; dieses kann man auch als PDF Datei erhalten.

Die GSM bittet alle Mitglieder, interessante Beiträge aus ihren Sammelgebiet im Mitteilungsblatt zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Die GSM unterstützt einen Neuheitendienst für Briefmarken und durch die Möglichkeit kostenloser Anzeigen auf max. 4 Seiten des Mitteilungsblattes.

eine Auktion für Raritäten ( siehe besondere Bestimmung );

Mitgliederliste auf besondere Anforderung , beim Schatzmeister ( siehe auch S6. );

ein Mitgliedertreffen, das jedes Jahr stattfindet ;

Darüber hinaus stehen der Vorstand der GSM, jedem Mitglied für Informationen zur Verfügung.

S4. Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder Interessierte aus jedem Land der Welt werden. Bei nicht volljährigen Personen ist die Genehmigung eines Erziehungsberechtigten notwendig.

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand der GSM zu richten. Name und Anschrift eines jeden neuen Mitglieds werden im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung ein berechtigter Einspruch eines anderen Mitglieds erfolgt, gilt der Aufnahmeantrag als angenommen.

Die Mitgliedschaft ist nur jeweils ab 1. Januar eines Jahres möglich, auch rückwirkend.

S5. Mitgliedsbeiträge 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 25,- € für Mitglieder unter 21 Jahren 10,- €. Stichtag ist der 1.Januar des Jahres, für das der Beitrag bezahlt wird. Der Beitrag für Mehrfachmitgliedschaften beträgt einheitlich 10,- €. Bei Erhalt des Mitteilungsblattes über Mail ist der Jahresbeitrag 20,- €.  

Für Mitglieder, die auf Grund von Währungsgesetzen in ihrem Heimatland ihren Beitrag nicht in bar entrichten können, sind Sonderregelungen möglich, die vom Vorstand entschieden werden.

Die Aufnahmegebühr für ein neues Mitglied beträgt 2,-€ und ist mit dem ersten Jahresbeitrag fällig.

S6. Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied ist berechtigt, alle Einrichtungen der GSM in Anspruch zu nehmen.

Jedes Mitglied hat Stimmrecht bei den Vorstandswahlen die alle 2 Jahre beim Sammlertreffen stattfinden.

Jedes Mitglied hat das Recht sich in der Mitgliederliste, welche von der GSM verausgabt werden, streichen zu lassen. ( Datenschutz )

S7. Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet, seinen Jahresbeitrag bis zum 31.Januar des laufenden Jahres zu entrichten. Eine schriftliche Aufforderung gibt es nicht !

Anschriften und Informationen, die ein Mitglied durch die GSM erhält, dürfen nicht weitergegeben oder geschäftlich ausgewertet werden !

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die GSM und ihre Ziele in jeder Hinsicht und nach besten Kräften zu fördern und nach ihren Möglichkeiten bei der GSM mitzuarbeiten.

S8. Haftung

Jedes Mitglied haftet lediglich mit seinen geleisteten Beiträgen. darüber hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

S9. Vorstand der GSM

Der Vorstand der GSM besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

Der 1. Vorsitzende leitet den Verein nach Maßgabe der Satzung und der Wünsche der Mehrheit der Mitglieder, der 2. Vorsitzende ist sein Stellvertreter. Jedes Mitglied des Vorstandes muss redaktionellen Zugriff auf die Webseite der GSM haben. Der Schatzmeister verwaltet die Einnahmen und Ausgaben der GSM. Der Vorstand muss mindestens einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht, insbesondere einen Kassenbericht abgeben.

Der Vorstand wird im Abstand von zwei Jahren von den Mitgliedern gewählt. Die Wahl erfolgt bei der Jahreshauptversammlung mit geheimer Abstimmung, durch die anwesenden Mitglieder. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann oder - wenn kein Gegenkandidat aufgestellt wurde - mehr als 50% der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied kann sich zur Wahl stellen. 

Die drei Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung von je 100 Euro, um nicht jede kleine Auslage abrechnen zu müssen, zur Vereinfachung ihrer Arbeit. Weitere Vorteile genießen sie nicht.

Jedes Mitglied, das aus dem Vorstand ausscheidet, verpflichtet sich, alle Unterlagen unverzüglich an seinen Nachfolger abzugeben.

S10. Satzungsänderungen und sonstige Anträge

Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag auf Satzungsänderung oder einen Antrag zu stellen. Jeder Antrag soll eine Begründung enthalten. Die Anträge werden vom Vorstand der GSM gesammelt und bei der Jahreshauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Ein Antrag ist angenommen, wenn mindestens 50% der abgegebenen Stimmen dafür sind.

S11. Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus der GSM ist jeweils zum Jahresende mit dreimonatiger Kündigung möglich.

Ausgeschlossen aus der GSM wird, wer das Ansehen oder die Interessen der GSM schädigt und wer seinen Jahresbeitrag nicht innerhalb von einem Monat nach schriftlicher Aufforderung bezahlt.

Sofort kann gekündigt werden, wer die Adressen der Mitglieder weitergibt an nicht GSM-Mitglieder, die zur Belästigung der GSM-Mitglieder führen, insbesondere für kommerzielle Zwecke im Sinne des Datenschutzes.

S12. Auflösung des Vereins

Die GSM wird aufgelöst, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und eine Beitragserhöhung nicht zustande kommt.

Die GSM wird aufgelöst, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und 2/3 der ordentlichen Mitglieder für diesen Antrag stimmen. In diesem Falle wird ein eventuell vorhandenes Vereinsvermögen gleichmäßig unter die Mitglieder verteilt.

(Einstimmig angenommen von der Mitgliederversammlung vom 26.05.2017 in Friedrichroda mit einem Nachtrag        zu  S 9. Absatz 4, ebenfalls einstimmig angenommen von der Mitgliederversammlung vom 10.05.2018 in Bad Salzuflen)

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Bestimmungen zur Auktion

Es hat sich leider niemand als Auktionator gemeldet. Deshalb folgende Abweichungen von den bisherigen Bestimmungen:

Die Auktion wird vom Vorstand durchgeführt. Dieser kann mitbieten.

Damit der Aufwand für den Vorstand nicht zu groß wird, fällt in Jena die Fernauktion aus. Alle Mitglieder können Lose (bzw. Belege) einliefern, die aber pro Los mit dem Startpreis 1 EURO für Ferneinlieferung versteigert werden. Die Einlieferung hat an die Anschrift des 1. Vorsitzenden nach Jena zu erfolgen. Einsendeschluss ist der 30. April. Die Einlieferung hat mit Nachweis (Tracking Code) zu erfolgen. Bleibt etwas trotzdem ohne Zuschlag, werden die nicht verkauften Lose eines Einlieferers als Konvolut zu 1 EURO zusammengefasst. Eine Rücksendung entfällt. Bei Einlieferung vor Ort entscheidet der Vorstand über die Annahme, auch über einen höheren Mindestpreis. Muss trotzdem etwas zurück geliefert werden (Ausnahmefall), erfolgt dies zu Kosten des Einlieferers.

Es findet nur eine Geldüberweisung bzw. Geldübergabe für die verkauften Lose statt. Die Bieter müssen vor Ort bei der Auktion anwesend sein und können Gebote abgeben. Die Auslieferung erfolgt an die anwesenden Erwerber der Lose, also auch kein Postversand, nachdem der Kaufpreis entrichtet wurde im Anschluss an die Auktion.

Es gelten im Übrigen die Bestimmungen zur Auktion (siehe unten -  rot entfällt). Nichtzutreffendes wegen der Einschränkung bzgl. Fernauktion entfällt.

Eine Veröffentlichung der Einlieferungen erfolgt auf unserer Webseite, die Ergebnisse im Mitteilungsblatt.


Bei der Auktion handelt es sich um eine Versteigerung, die von GSM als Vermittler zwischen Einlieferer und Käufer durchgeführt wird. Hierbei gelten folgende Bestimmungen:

A1. Belege können von jedem Mitglied der GSM eingeliefert werden. Die Leitung der GSM behält sich vor, Belege ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.

A2. Der Verkauf erfolgt auf Rechnung des Einlieferers an den Meistbietenden zu den Bedingungen A7 bis A12. Die GSM tritt nur als Vermittler auf.

A3. Die zum Verkauf vorgesehenen Stücke sind zum jeweilig bekanntgegebenen Termin einzusenden. Gewöhnliche und qualitativ mangelhafte Stücke werden grundsätzlich nicht angenommen.

A4. Der Einlieferer trägt das Porto für die Zusendung ( Wertbrief), sowie das Transportrisiko (z.B. Beschädigung ). Das Rücksendeporto übernimmt die GSM, ausgenommen A3 wird nicht erfüllt.

A5.  Beim Verkauf eines Stückes behält die GSM 5% vom Verkaufspreis für die Vermittlung ein.

A6. Die Abrechnung des erzielten Verkaufspreises erfolgt nach Eingang des Kaufpreises durch den Käufer.

A7. Gebote können nur von Mitgliedern der GSM abgegeben werden. Der Verkauf erfolgt an den Meistbietenden . Bei gleichen Geboten entscheidet das Absenddatum (Poststempel).

A8. Die Abgabe eines Gebotes verpflichtet zur Abnahme. Bei berechtigten Mängeln (z.B. falsche Beschreibung oder versteckte Fehler) Rückgaberecht von 8 Tagen.

A9. Gegen Einsendung von 0.10 € je Beleg und frankiertem Rückumschlag können Kopien von den angebotenen Einzelbelegen bestellt werden. Ansichtssendungen sind nicht möglich, auch keine Sammlungen.

A10. Der Kaufpreis ist gleich dem abgegebenen Gebot, höchstens aber 10% über dem nächstniedrigen Gebot oder dem Mindestpreis.

A11. Der Käufer trägt das Versandporto und das Versandrisiko. Der Versand erfolgt so risikolos wie möglich (Wertbrief) . Weitere Kosten entstehen nicht.

A12. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung des Käufers fällig. Nach dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Lieferung.

A13. Jeder Einsender und jeder Käufer erkennt mit seiner Einsendung bzw. mit seinem Gebot diese Bedingungen an.     

A14. Ansprüche, die über die Vermittlung der Belege hinausgehen können nicht an die GSM gestellt werden.